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Steuerrecht

VwGH: Zusage der Stadtgemeinde auf Wassergebührenfreiheit?

Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Abgabenerhebung kann nicht durch Vereinbarungen des Zivilrechts außer Kraft gesetzt werden

11. 06. 2016
Gesetze:   BAO
Schlagworte: Zusage der Stadtgemeinde auf Wassergebührenfreiheit, öffentlich-rechtlicher Anspruch

 
GZ Ra 2015/16/0127, 25.02.2016
 
Der Revisionswerber bringt vor, das VwG weiche von der Rsp hinsichtlich konkludenten Handelns ab. Die Stadtgemeinde F habe eine stillschweigende Erklärung abgegeben, mit der sie seit 1891 in einem damals abgeschlossenen Vertrag zwischen ihr und dem Rechtsvorgänger des Revisionswerbers Wassergebührenfreiheit eingeräumt habe.
 
VwGH: Damit übersieht der Revisionswerber, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Abgabenerhebung nicht durch Vereinbarungen des Zivilrechts außer Kraft gesetzt werden kann

 

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