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Verfahrensrecht

OGH: Wann muss eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 ZPO vorliegen?

Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen

20. 05. 2011
Gesetze: § 502 ZPO
Schlagworte: Revision, erhebliche Rechtsfrage, Zeitpunkt

GZ 5 Ob 77/10z, 15.07.2010
OGH: Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Einbringung des Rechtsmittels tatsächlich aufgeworfene erhebliche Rechtsfrage fällt somit weg, wenn die bedeutsame Rechtsfrage durch eine andere Entscheidung des OGH bereits vorher geklärt wurde.

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