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Fremdenrecht

VwGH: Art 267 AEUV – Ersuchen um Vorabentscheidung iZm der Dublin III-Verordnung

Nähere Ausführungen im Langtext

16. 05. 2016
Gesetze:   Art 27 Dublin III-VERORDNUNG, Art 29 Dublin III-VERORDNUNG
Schlagworte: Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen

 
GZ Ra 2015/20/0231, 31.03.2016
 
VwGH: Dem EuGH werden nach Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
 
1.) Sind die das Recht auf ein wirksames Rechtsmittel gegen eine Überstellungsentscheidung vorsehenden Bestimmungen der Verordnung Nr 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, insbesondere Art 27 Abs 1, vor dem Hintergrund des 19. Erwägungsgrundes dahingehend auszulegen, dass ein Asylwerber den Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat wegen Ablaufs der sechsmonatigen Überstellungsfrist (Art 29 Abs 2 iVm Art 29 Abs 1 der Verordnung Nr 604/2013) geltend machen kann?
 
Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird:
 
2.) Tritt der Zuständigkeitsübergang gem Art 29 Abs 2 1. Satz der Verordnung Nr 604/2013 alleine mit dem ungenutzten Ablauf der Überstellungsfrist ein oder erfordert ein Zuständigkeitsübergang wegen Fristablaufs auch die Ablehnung der Verpflichtung zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den zuständigen Mitgliedstaat?
 
 

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