In seinem Beschluss vom 01.02.2007 zur GZ 9 ObA 17/07a hat sich der OGH mit der Fürsorgepflicht und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst:
OGH: Die gegenüber einem Arbeitnehmer bestehenden Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers können auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauern.