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VwGH: Akteneinsicht / Parteistellung im Rodungsverfahren

Parteistellung im Rodungsverfahren kommt nicht schlechthin jedem Eigentümer einer angrenzenden Grundfläche, sondern nur dem Eigentümer einer benachbarten Waldfläche zu

22. 03. 2016
Gesetze:   § 19 ForstG, § 8 AVG, § 14 ForstG, § 17 AVG
Schlagworte: Forstrecht, Rodungsverfahren, Partei, Akteneinsicht

 
GZ Ra 2015/10/0126, 25.11.2015
 
VwGH: Die Ansicht des VwG, wonach die Akteneinsicht nur den Parteien des Rodungsverfahrens zukomme, entspricht der ständigen hg Rsp.
 
Gleiches gilt für die Ansicht des VwG, dass § 19 Abs 4 ForstG eine abschließende Regelung der Parteistellung im Rodungsverfahren enthalte und die Parteistellung somit nicht schlechthin jedem Eigentümer einer angrenzenden Grundfläche, sondern nur dem Eigentümer einer benachbarten Waldfläche zukommt.
 
 

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