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Verfahrensrecht

OGH: Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden aus einem bestimmten (zumindest potentiell) schädigenden Ereignis

Eine Schadenersatzpflicht begründet ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSd § 228 ZPO, wenn es sich dabei um eine bereits gegenwärtige und in allen rechtserzeugenden Tatsachen vollständig konkretisierte Verpflichtung handelt

15. 03. 2016
Gesetze:   § 228 ZPO
Schlagworte: Feststellungsklage, potentiell schädigendes Ereignis, Ersatzpflicht für künftige Schäden

 
GZ 1 Ob 162/15b, 28.01.2016
 
OGH: Die Rsp bejaht die Zulässigkeit der Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden aus einem bestimmten (zumindest potentiell) schädigenden Ereignis. Eine Schadenersatzpflicht begründet daher ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSd § 228 ZPO, wenn es sich dabei um eine bereits gegenwärtige und in allen rechtserzeugenden Tatsachen vollständig konkretisierte Verpflichtung handelt.
 
 

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