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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Frage, inwiefern die Verwaltungsgerichte die Bestimmungen des AVG über die beizuziehenden Amtssachverständigen anzuwenden haben

Die Heranziehung von Amtssachverständigen ist in Verfahren vor den VwG grundsätzlich zulässig

09. 02. 2016
Gesetze:   § 52 AVG, § 53 AVG, § 17 VwGVG
Schlagworte: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Sachverständige, Widerlegung eines Sachverständigengutachtens

 
GZ Ra 2015/12/0039, 22.10.2015
 
VwGH: Die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist grundsätzlich zulässig. Weiters hat der VwGH bereits klargestellt, dass die zu den §§ 52 und 53 AVG ergangene hg Judikatur - und somit auch die in der Revision angesprochene stRsp des VwGH zur Widerlegung eines Sachverständigengutachtens durch die Partei - auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten übertragen werden kann.
 
 

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