Die Heranziehung von Amtssachverständigen ist in Verfahren vor den VwG grundsätzlich zulässig
GZ Ra 2015/12/0039, 22.10.2015
VwGH: Die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist grundsätzlich zulässig. Weiters hat der VwGH bereits klargestellt, dass die zu den §§ 52 und 53 AVG ergangene hg Judikatur - und somit auch die in der Revision angesprochene stRsp des VwGH zur Widerlegung eines Sachverständigengutachtens durch die Partei - auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten übertragen werden kann.