Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte
GZ Ra 2015/06/0081, 30.09.2015
VwGH: Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte