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Baurecht

VwGH: Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (Tir BauO)

Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte

25. 01. 2016
Gesetze:   § 26 Tir BauO
Schlagworte: Tiroler Baurecht, Nachbarrechte

 
GZ Ra 2015/06/0081, 30.09.2015
 
VwGH: Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte
 
 

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