Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum
GZ 10 Ob 76/15x, 01.10.2015
OGH: Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum.