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Verfahrensrecht

OGH: Unterhaltsherabsetzungsantrag – zur Frage, ob ein rechtskräftiger Zurückweisungsbeschluss nach § 9 Abs 3 AußStrG eine „Antragssperre“ für diesen Zeitraum bewirkt

Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum

19. 01. 2016
Gesetze:   § 9 AußStrG, § 231 ABGB
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Familienrecht, Unterhalt, Unterhaltsherabsetzungsantrag, Rechtskraft, neuer Antrag für selben Zeitraum

 
GZ 10 Ob 76/15x, 01.10.2015
 
OGH: Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum.
 
 

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