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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Die Anmeldung zur Sozialversicherung kann lediglich als Indiz für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses beurteilt werden

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1151 ff ABGB
Schlagworte: Dienstvertrag

In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 8 ObS 2/07p hat sich der OGH mit dem Dienstvertrag befasst:
OGH: Die Anmeldung zur Sozialversicherung kann lediglich als Indiz für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses beurteilt werden.

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