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Verfahrensrecht

OGH: Neuerlicher Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts

Wird der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts abgewiesen, so wird die 14-tägige Rekursfrist durch einen neuerlichen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen abweislichen Beschluss nicht unterbrochen

30. 11. 2015
Gesetze:   § 521 ZPO, § 464 ZPO
Schlagworte: Neuerlicher Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts, Rekursfrist

 
GZ 6 Ob 26/15i, 23.09.2015
 
OGH: Wird der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts abgewiesen, so wird die 14-tägige Rekursfrist durch den neuerlichen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen abweislichen Beschluss nicht gem § 521 Abs 3, § 464 Abs 3 ZPO bzw § 7 Abs 2 AußStrG unterbrochen.
 
 

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