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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob die Klage auf Zustimmung zur Entlassung iSd § 12 MSchG von Art 20 EuGVVO erfasst ist

Eine Klage auf gerichtliche Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung im Rahmen des besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes fällt, so wie eine Anfechtungsklage im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes, unter die besonderen arbeitsvertraglichen Zuständigkeitstatbestände der Art 18 bis 21 EuGVVO

30. 11. 2015
Gesetze:   Art 20 EuGVVO, § 12 MSchG
Schlagworte: Internationales Verfahrensrecht, Mutterschutz, Entlassungsschutz, internationale Zuständigkeit

 
GZ 8 ObA 41/15k, 25.06.2015
 
OGH: Eine Klage auf gerichtliche Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung im Rahmen des besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes fällt, so wie eine Anfechtungsklage im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes, unter die besonderen arbeitsvertraglichen Zuständigkeitstatbestände der Art 18 bis 21 EuGVVO. Dem klagenden Arbeitgeber steht demnach gem Art 20 Abs 1 EuGVVO nur die internationale Zuständigkeit im Wohnsitzstaat des beklagten Arbeitnehmers zur Verfügung.
 
 

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