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Zivilrecht

OGH: Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung gem § 46 MRG und Antrag auf Feststellung des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses

Die Mietzinsüberprüfung zufolge § 46 Abs 2 MRG erfasst nur eine sich aus der Anhebung ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses, eröffnet jedoch nicht zusätzlich und selbstständig ein Recht auf Überprüfung auch der bis dahin maßgeblich gewesenen Mietzinsvereinbarung

30. 11. 2015
Gesetze:   § 46 MRG
Schlagworte: Mietrecht, Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung, Antrag auf Feststellung des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses

 
GZ 5 Ob 198/14z, 14.07.2015
 
OGH: Die Mietzinsüberprüfung zufolge § 46 Abs 2 MRG erfasst nur eine sich aus der Anhebung ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses, eröffnet jedoch nicht zusätzlich und selbstständig ein Recht auf Überprüfung auch der bis dahin maßgeblich gewesenen Mietzinsvereinbarung. Sofern daher der Antragsteller nicht konkret darlegt, dass ihm auch noch ein nicht präkludiertes Recht auf Überprüfung der zum Zeitpunkt seines Mietvertragseintritts maßgeblichen Mietzinsvereinbarung zustünde und sich die vom Antragsgegner vorgenommene Anhebung als gänzlich unberechtigt erweist, wird der zu diesem Zeitpunkt vereinbart gewesene Hauptmietzins als der zum Eintrittszeitpunkt zulässig gewesene festzustellen sein.
 
 

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