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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Milderungsgrund der untergeordneten Tatbeteiligung

Als untergeordnete Tatbeteiligung ist nur ein Verhalten strafmildernd, welches nach Art und Umfang für die Tat nicht erheblich ist

24. 11. 2015
Gesetze:   § 19 VStG, § 34 StGB
Schlagworte: Strafbemessung, Milderungsgrund, untergeordnete Tatbeteiligung

 
GZ 2011/17/0069, 21.08.2014
 
VwGH: Der Bf beruft sich auf § 19 Abs 2 VStG iVm § 34 Abs 1 Z 6 StGB. Als untergeordnete Tatbeteiligung nach diesen Bestimmungen ist aber nur ein Verhalten strafmildernd, welches nach Art und Umfang für die Tat nicht erheblich ist.
 
 

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