Das sog Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 StGB) ist nicht vom Schutzbereich des Art 4 7.
GZ 15 Os 47/15y, 10.06.2015
OGH: Art 4 7. ZPMRK betrifft, entgegen der Ansicht des Antragstellers, nicht das sog Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung iSd § 32 Abs 2 StGB, sondern normiert den Grundsatz ne bis in idem. Danach ist die Verfolgung oder Anklage einer zweiten „strafbaren Handlung“ verboten, wenn diese auf identischen Tatsachen oder auf Tatsachen beruht, die im Wesentlichen dieselben sind. Die vom Antragsteller zitierte, jedoch vereinzelt gebliebene Entscheidung des VwGH vom 3. Juli 2000 (96/10/0142), die für den Bereich der Strafzumessung das Doppelverwertungsverbot aus Art 4 7. ZPMRK ableitete, findet weder in der zur Begründung herangezogenen Literatur (Walther/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, § 19 VStG E 66 f) und den dort zitierten Entscheidungen des VwGH noch in der Rsp des EGMR Deckung.