Eine Aufforderung zum Alkomattest setzt ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat
GZ Ra 2015/02/0124, 22.07.2015
VwGH: Entgegen dem Revisionsvorbringen ist das VwG nicht von der Rsp des VwGH abgewichen, wonach eine Aufforderung zum Alkomattest ua voraussetzt, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat.