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Verfahrensrecht

VwGH: Erhebliche Rechtsfrage iZm Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate

Auf Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate kommt es nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht an

17. 11. 2015
Gesetze:   Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, erhebliche Rechtsfrage, Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate

 
GZ Ra 2015/06/0061, 30.06.2015
 
VwGH: In der Revision werden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen iSd Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Auslegung der in einem konkreten Fall baubewilligungsgemäß festgelegten Raumwidmung (hier: Wohnen/Essen/Kochen) im Hinblick auf die Frage, ob eine konkrete Verwendung darin gedeckt ist, berührt keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung. Auf Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate kommt es im Übrigen nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht an.

 

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