Home

Zivilrecht

OGH: Zur Frage der Erforderlichkeit der Zustimmung einer aus nichtverdinglichbaren „Hinterlassungsverpflichtungen“ Berechtigten zur Einverleibung eines Pfandrechts

Die in einem „Übergabsvertrag auf den Todesfall“ übernommene vertragliche Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft, diese seiner Vertragspartnerin zu hinterlassen, kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht im Grundbuch eingetragen werden; die Eintragung von Pfandrechten ohne ihre Zustimmung ist zulässig

16. 11. 2015
Gesetze:   § 130 GBG, §§ 608 ff ABGB, §§ 447 ff ABGB
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Hinterlassungsverpflichtungen, Zustimmung, Einverleibung, Pfandrecht

 
GZ 5 Ob 131/15y, 25.08.2015
 
OGH: Die in einem „Übergabsvertrag auf den Todesfall“ übernommene vertragliche Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft, diese seiner Vertragspartnerin zu hinterlassen, kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung einer derartigen Verpflichtung ist nach § 130 GBG abstrakt unzulässig und unheilbar nichtig. Sie zieht keinerlei Rechtswirkungen nach sich, weder für Dritte noch für die angeblich Berechtigte selbst. Schon deshalb ist die Eintragung von Pfandrechten ohne ihre Zustimmung zulässig.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at