Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 4 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden
GZ 8 Ob 75/15k, 30.07.2015
OGH: Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 4 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.