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Strafrecht

OGH: Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen

Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten

27. 10. 2015
Gesetze:   § 222 StPO, § 126 StPO
Schlagworte: Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen, Hauptverhandlung

 
GZ 15 Os 147/14b, 22.07.2015
 
OGH: Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten.
 
 

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