Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten
GZ 15 Os 147/14b, 22.07.2015
OGH: Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten.