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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob die fehlerhafte Belehrung über die Rücktrittsfrist des § 165a Abs 1 VersVG zur Verlängerung derselben führt

Dem Versicherungsnehmer steht aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu

27. 10. 2015
Gesetze:   § 165a VersVG
Schlagworte: Versicherungsrecht, Vertragsrücktritt, Frist, fehlerhafte Belehrung

 
GZ 7 Ob 107/15h, 02.09.2015
 
OGH: Ausgehend von den Entscheidungen des EuGH steht dem Versicherungsnehmer aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs 2 VersVG ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
 
 

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