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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, inwieweit eine rückwirkende Gesetzesänderung einen Rückforderungstatbestand nach dem § 31 Abs 2 KBGG verwirklichen kann

Eine rückwirkende Gesetzesänderung stellt keine Änderung der für die Zuerkennung maßgeblichen Tatsachengrundlage dar

06. 10. 2015
Gesetze:   § 31 KBGG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, Rückforderung, rückwirkend festgestellte Tatsache

 
GZ 10 ObS 36/15i, 30.06.2015
 
OGH: Als rückwirkend festgestellte Tatsachen gelten alle für die Zuerkennung des Anspruchs maßgeblichen Umstände, die mit Rückwirkung erst zu einem nach der Zuerkennung liegenden Zeitpunkt, zB durch Gerichtsurteil oder Entscheidung einer Behörde, festgestellt werden.
 
 

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