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Strafrecht

OGH: Diversion bei Urkundenfälschung eines Versicherungskaufmanns?

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass einzelne Berufsgruppen hinsichtlich bestimmter Kriminalitätsbereiche generell aus dem Anwendungsbereich der Diversion ausgeschlossen sind

06. 10. 2015
Gesetze:   § 198 StPO
Schlagworte: Diversion, Versicherungskaufmann

 
GZ 12 Os 14/15y, 05.03.2015
 
OGH: Der vom Erstgericht gegen die diversionelle Erledigung ins Spiel gebrachte Präventionsaspekt der Erschütterung des in den Berufsstand des Versicherungskaufmanns gesetzten besonderen Vertrauens geht schon deshalb ins Leere, weil dem Gesetz nicht zu entnehmen ist, dass einzelne Berufsgruppen hinsichtlich bestimmter Kriminalitätsbereiche generell aus dem Anwendungsbereich der Diversion ausgeschlossen sind.
 
 

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