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Zivilrecht

OGH: § 14 MaklerG – Frist für Alleinvermittlungsauftrag

Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG

06. 10. 2015
Gesetze:   § 14 MaklerG
Schlagworte: Makler, Alleinvermittlungsauftrag, Frist

 
GZ 4 Ob 102/15a, 11.08.2015
 
OGH: Der Alleinvermittlungsauftrag ist, wenn er ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen oder eine zu lange Frist vereinbart wurde, nicht unwirksam, sondern es gilt die unter Berücksichtigung der Umstände des Falls nach der Verkehrssitte und nach billigem Ermessen zu ermittelnde angemessene Zeitdauer. Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG im Rahmen der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision.
 
 

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