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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage der Fristberechnung bei § 24 KBGG

Für das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt

28. 09. 2015
Gesetze:   § 24 KBGG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens, Anspruchsberechtigung, Fristberechnung

 
GZ 10 ObS 49/15a, 19.05.2015
 
OGH: Für das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt.
 
 

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