Im Fall einer Nichtdurchführung einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung oder eines nicht rechtzeitigen Nachweises einer solchen Untersuchung ist eine Rückforderung des im Hinblick auf die Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes nach § 24a Abs 4 KBGG zu Unrecht ausbezahlten Betrags zulässig
GZ 10 ObS 157/14g, 30.06.2015
OGH: Im Fall einer Nichtdurchführung einer Untersuchung ebenso wie eines nicht rechtzeitigen Nachweises der vorgeschriebenen Untersuchungen ist eine Rückforderung des aufgrund einer nachträglichen Reduktion nach § 24a Abs 4 KBGG reduzierten Kinderbetreuungsgeldes zu Unrecht ausbezahlten Betrags nach § 31 Abs 2 erster Satz KBGG zulässig. Da dieser Rückforderungstatbestand unabhängig von einem Verschulden besteht, kommt es nicht darauf an, ob der Klägerin hinsichtlich der Nichterbringung des Nachweises ein Vorwurf zu machen ist oder nicht.