Nach der Rsp des VwGH bestehen vor dem Hintergrund des § 29 VwGVG keine Bedenken gegen die Möglichkeit der Anfechtung bereits des (hier: bis zur Erhebung der Revision) nur mündlich verkündeten Erkenntnisses des VwG
GZ Ra 2015/06/0014, 30.06.2015
VwGH: Die vorliegende Revision gegen das (zunächst) mündlich verkündete Erkenntnis des LVwG wurde zeitlich vor der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses erhoben.
Nach der Rsp des VwGH bestehen vor dem Hintergrund des § 29 VwGVG keine Bedenken gegen die Möglichkeit der Anfechtung bereits des (hier: bis zur Erhebung der Revision) nur mündlich verkündeten Erkenntnisses des VwG.