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Verfahrensrecht

OGH: Internationale Zuständigkeit – gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes gem Art 8 Brüssel IIa-VO

Ist die Grundlage der Verlegung des Aufenthalts eine nur vorläufige gerichtliche Entscheidung, so kann im Allgemeinen noch nicht von einem neuen gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen werden

06. 09. 2015
Gesetze:   Art 8 Brüssel IIa-VO
Schlagworte: Internationale Zuständigkeit, Familienrecht, Obsorge, elterliche Verantwortung, gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, vorläufige gerichtliche Entscheidung

 
GZ 8 Ob 14/15i, 26.02.2015
 
OGH: Eine bloß vorübergehende Verlegung des Aufenthalts des Kindes in einen anderen Mitgliedstaat spricht, auch wenn dies rechtmäßig erfolgte, gegen die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts. Ist die Grundlage der Verlegung des Aufenthalts eine nur vorläufige gerichtliche Entscheidung, so kann im Allgemeinen noch nicht von einem neuen gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen werden.
 

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