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Verfahrensrecht

OGH: Bedingte Genehmigungserklärung des Sachwalters?

Eine bedingte Genehmigungserklärung ist unzulässig

06. 09. 2015
Gesetze:   § 6 ZPO, § 226 ZPO, §§ 268 ff ABGB, § 120 AußstrG
Schlagworte: Sachwalter, bedingte Genehmigungserklärung

 
GZ 1 Ob 84/15g, 21.05.2015
 
OGH: Festzuhalten ist, dass im derzeitigen Verfahrensstadion eine Genehmigung des Rechtsmittels keinesfalls vorliegt. Der einstweilige Sachwalter des Antragstellers hat nach der Aktenlage lediglich erklärt, er sei mit der Einbringung des Rechtsmittels einverstanden, wenn dem Antragsteller „dadurch keine Kosten entstehen“. Eine bedingte Genehmigungserklärung ist allerdings unzulässig und schon deshalb unbeachtlich.
 
 

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