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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob während der Inanspruchnahme von Elternteilzeit eine Überstundenpauschale weiter zu zahlen ist

Der Anspruch von Dienstnehmern auf eine vereinbarte Überstundenpauschale für die Zeit ruht, für die sie von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach dem MSchG bzw dem VKG oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht haben; leisten Dienstnehmer während der Elternteilzeit jedoch Mehr- und Überstunden, haben sie dafür auch das entsprechende Entgelt zu erhalten

06. 09. 2015
Gesetze:   § 10 AZG, § 15h MSchG, § 8 VKG, § 14 MSchG, § 8 MSchG
Schlagworte: Arbeitnehmerschutz, Elternteilzeit, Überstundenpauschale

 
GZ 9 ObA 30/15z, 24.06.2015
 
OGH: Der Anspruch von Dienstnehmern auf eine vereinbarte Überstundenpauschale für die Zeit ruht, für die sie von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach dem MSchG bzw dem VKG oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht haben. Leisten Dienstnehmer während der Elternteilzeit jedoch Mehr- und Überstunden, haben sie dafür auch das entsprechende Entgelt zu erhalten.
 
 

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