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Strafrecht

OGH: Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG

Bei auf zu veranlagende Abgaben bezogenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG ist Tatzeitpunkt gegebenenfalls jener der Abgabe der unrichtigen Jahressteuererklärung, im Fall des Unterlassens der Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum gesetzlich vorgesehenen Endzeitpunkt eben dieser

06. 09. 2015
Gesetze:   § 33 FinStrG
Schlagworte: Finanzstrafrecht, Abgabenhinterziehung, Tatzeit, Jahressteuererklärung

 
GZ 13 Os 41/15a, 10.06.2015
 
OGH: Bei auf zu veranlagende Abgaben bezogenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG ist Tatzeitpunkt gegebenenfalls jener der Abgabe der unrichtigen Jahressteuererklärung, im Fall des Unterlassens der Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum gesetzlich vorgesehenen Endzeitpunkt eben dieser.
 
 

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