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VwGH: Qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten – Verletzung der Anzeigepflicht nach § 20 BWG

§ 20 BWG sieht eine Anzeigepflicht sowohl für den beabsichtigten direkten als auch für den beabsichtigten indirekten Erwerb vor

31. 08. 2015
Gesetze:   § 20 BWG
Schlagworte: Bankwesenrecht, qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten, direkter / indirekter Erwerb, Verletzung der Anzeigepflicht

 
GZ Ra 2015/02/0082, 29.05.2015
 
VwGH: § 20 BWG sieht eine Anzeigepflicht sowohl für den beabsichtigten direkten als auch für den beabsichtigten indirekten Erwerb vor.
 

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