Home

Verwaltungsstrafrecht

VwGH: § 5 Abs 2 VStG – Unkenntnis über die Rechtslage

Voraussetzung für die Schuldlosigkeit ist, dass sich der Beschuldigte durch konkrete Fragestellungen erkundigt hat

25. 08. 2015
Gesetze:   § 5 VStG
Schlagworte: Rechtsirrtum, Unkenntnis Unkenntnis über die Rechtslage, Verschulden, Erkundigungspflicht

 
GZ Ra 2015/06/0046, 29.04.2015
 
VwGH: Zwar kann Unkenntnis über die Rechtslage auch dann Schuldlosigkeit bewirken, wenn andere Personen als Behördenvertreter (wie etwa berufliche Parteienvertreter) falsche Rechtsmeinungen geäußert haben. Allerdings ist Voraussetzung für die Schuldlosigkeit, dass sich der Beschuldigte durch konkrete Fragestellungen erkundigt hat.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at