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Verfahrensrecht

OGH: Zu den Zuständigkeitstatbeständen des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO

Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander

20. 05. 2011
Gesetze: Art 3 EuEheVO
Schlagworte: Europäisches Zivilprozessrecht, Zuständigkeit, Ehesachen

GZ 1 Ob 168/09a, 13.10.2009
OGH: Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander. Die internationale Zuständigkeit kann daher auf jede einzelne dieser Alternativen gestützt werden.

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