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Verfahrensrecht

VwGH: Elektronische Einbringung von Schriftsätzen und von Beilagen zu Schriftsätzen iSd § 1 VwGH-EVV

Ein E-Mail, mit dem der Revisionswerber seine Äußerung zum Verspätungsvorhalt des VwGH übermittelt, ist gem § 1 Abs 1 der VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken

17. 08. 2015
Gesetze:   § 1 VwGH-EVV
Schlagworte: Verwaltungsgerichtshof, elektronische Einbringung von Schriftsätzen, E-Mail

 
GZ Ra 2014/22/0194, 26.03.2015
 
VwGH: Das E-Mail, mit dem die Revisionswerberin ihre Äußerung zu dem hg Verspätungsvorhalt übermittelte, ist gem § 1 Abs 1 VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken.
 
 

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