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Verfahrensrecht

VwGH: Antrag auf Feststellung der Überschreitung der gesetzlichen Verfahrensdauer?

Ein Antrag auf Feststellung, dass die gesetzliche Verfahrensdauer überschritten worden sei, ist zurückzuweisen, weil für eine derartige Feststellung durch den VwGH keine Rechtsgrundlage besteht

17. 08. 2015
Gesetze:   Art 132 B-VG, Art 133 B-VG, § 73 AVG, § 56 AVG
Schlagworte: Überschreitung der gesetzlichen Verfahrensdauer, Antrag auf Feststellung, Säumnisbeschwerde, Verletzung der Entscheidungspflicht

 
GZ Ro 2014/10/0122, 22.04.2015
 
VwGH: Ein Antrag auf Feststellung, dass die gesetzliche Verfahrensdauer überschritten worden sei, ist zurückzuweisen, weil für eine derartige Feststellung durch den VwGH keine Rechtsgrundlage besteht. Auch die Art 41 und 47 GRC bieten dafür keine Rechtsgrundlage. Zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer stehen die Rechtsbehelfe der Säumnisbeschwerde und des Fristsetzungsantrages zur Verfügung.
 
 

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