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Verfahrensrecht

OGH: Freie richterliche Betragsschätzung gem § 273 ZPO

Wurde zu Unrecht die Anwendbarkeit des § 273 ZPO bejaht oder verneint, muss dies mit Mängelrüge bekämpft werden

10. 08. 2015
Gesetze:   § 273 ZPO
Schlagworte: Freie richterliche Betragsschätzung, Rechtsmittel

 
GZ 2 Ob 245/14i, 13.05.2015
 
OGH: Die Entscheidung des Gerichts darüber, ob es den § 273 ZPO anwenden darf, ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Wurde zu Unrecht die Anwendbarkeit des § 273 ZPO bejaht oder verneint, muss dies mit Mängelrüge bekämpft werden. Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 273 ZPO billigte, ist eine nochmalige Überprüfung im Revisionsverfahren nicht mehr möglich.
 
Der bei Anwendung des § 273 ZPO vom Richter nach freier Überzeugung vorzunehmenden Schätzung kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.
 
 

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