Home

Zivilrecht

OGH: Zur Behandlung von kirchenrechtlichen Zustimmungserfordernissen iZm Werkverträgen ohne bestimmtem Entgelt

Die kirchenrechtlichen Zustimmungserfordernisse machen einen Werkvertrag ohne bestimmtes Entgelt nicht von vornherein zur Gänze unwirksam, sind aber dennoch zu beachten; der Vertrag kommt dann zwar mit der Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zustande, dieses darf allerdings die Grenze der Verfügungsgewalt des handelnden kirchlichen Organs nicht überschreiten

10. 08. 2015
Gesetze:   § 1152 ABGB
Schlagworte: Werkvertrag, kirchenrechtliche Zustimmungserfordernisse, angemessenes Entgelt, Verfügungsgewalt, kirchliches Organ

 
GZ 2 Ob 8/14m, 9.7.2014
 
OGH: Ist bei einem Werkvertrag kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt gem § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen. Die kirchenrechtlichen Zustimmungserfordernisse machen einen Werkvertrag ohne bestimmtes Entgelt nicht von vornherein zur Gänze unwirksam, sind aber dennoch zu beachten. Der Vertrag kommt dann zwar mit der Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zustande, dieses darf allerdings die Grenze der Verfügungsgewalt des handelnden kirchlichen Organs nicht überschreiten.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at