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Verfahrensrecht

VwGH: Revision iZm uneinheitlicher Judikatur der Verwaltungsgerichte

Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Judikatur der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt

28. 07. 2015
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, uneinheitliche Judikatur der Verwaltungsgerichte

 
GZ Ra 2015/04/0025, 22.04.2015
 
VwGH: Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Jud der Verwaltungsgerichte (der Revisionswerber verweist auf ein Erkenntnis des LVwG Tirol, in dem für die dort vorliegende Sachverhaltskonstellation eine von der Auffassung des LVwG Vorarlberg abweichende Ansicht vertreten worden sei) wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt.
 
 

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