Ein Vorlageantrag gegen einen Einstellungsbeschluss des VwG ist nach § 30b VwGG nicht zulässig
GZ Ro 2015/02/0007, 24.04.2015
VwGH: Ein Vorlageantrag gegen einen Einstellungsbeschluss des VwG ist nach § 30b VwGG nicht zulässig. Daran ändert auch nichts, dass die Rechtsmittelbelehrung des Einstellungsbeschlusses des VwG vom 8. Jänner 2015 unzutreffend die Stellung eines Vorlageantrags vorsah, zumal durch eine solche falsche Rechtsmittelbelehrung ein gesetzlich nicht normierter Rechtsweg nicht geschaffen bzw die Zulässigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht bewirkt werden kann.