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Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Frage, ob die Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB zwingend ist

Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden

20. 07. 2015
Gesetze:   § 275 UGB
Schlagworte: Unternehmensrecht, Schadenersatzrecht, Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers, Verjährung

 
GZ 3 Ob 36/15p, 21.04.2015
 
OGH: In der Entscheidung 4 Ob 89/04y erachtete der OGH - wenngleich obiter -, dass es nach Gesetzestext und Sinnzusammenhang der Gesamtregelung in § 275 HGB (nun: UGB) naheliegend ist, dass auch die Fünfjahresfrist des § 275 Abs 5 HGB der Parteiendisposition iSe vertraglichen Verkürzung zugunsten des Abschlussprüfers entzogen ist.
 
Diese Auffassung wurde in der Entscheidung 5 Ob 208/13v ausdrücklich als zutreffend angesehen und ausgesprochen, dass die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB zwingend ist und durch die - hier ebenfalls maßgeblichen - Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden kann.
 
Die außerordentliche Revision bietet keinen Anlass, von dieser - auch in der Literatur überwiegend gebilligten - Meinung abzugehen.
 
 

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