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Verfahrensrecht

VwGH: Amtswegige Wiederaufnahme

Ein Rechtsanspruch auf amtswegige Wiederaufnahme besteht nicht

14. 07. 2015
Gesetze:   § 69 AVG
Schlagworte: Amtswegige Wiederaufnahme

 
GZ Ra 2014/07/0103, 26.02.2015
 
VwGH: Nach der Rsp des VwGH liegt die Beurteilung, ob ein Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen wird, im Ermessen der Behörde. Ein Rechtsanspruch auf amtswegige Wiederaufnahme besteht nicht.
 
Das Nichterfolgen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 69 Abs 1 Z 1 AVG konnte die Revisionswerber somit nicht in ihren Rechten verletzen.
 

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