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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Entgeltfortzahlung – ist § 9 AngG auch auch auf günstigere kollektivvertragliche Regelungen anzuwenden?

§ 9 Abs 1 AngG bezieht sich nicht auf längere einzel- oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsfristen

06. 07. 2015
Gesetze:   § 9 AngG
Schlagworte: Angestelltenrecht, Entgeltfortzahlung, längere einzel- oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsfristen

 
GZ 8 ObA 6/15p, 26.02.2015
 
OGH: Eine Intention des Gesetzgebers, auch verlängerte (kollektiv-)vertragliche Entgeltfortzahlungsfristen durch ein Weiterbezugsrecht nach Ende der Kündigungsfrist ungeschmälert zu wahren, hat - selbst wenn sie jemals bestanden haben sollte - explizit keinen Eingang in § 9 Abs 1 AngG gefunden. Dieser bezieht sich nur auf die nach dem AngG geltende Dauer der Entgeltfortzahlung und nicht auf eine zulässigerweise vereinbarte bzw kollektivvertragliche Dauer.
 
 

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