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Baurecht

VwGH: Mitspracherecht der Nachbarn iZm Bauvorhaben (Slbg BauTG)

§ 39 Abs 2 Slbg BauTG bezieht sich bereits seinem eindeutigen Wortlaut nach nicht auf Beeinträchtigungen durch die Bauausführung

08. 06. 2015
Gesetze:   § 39 Slbg BauTG, § 60 Slbg BauTG
Schlagworte: Salzburger Baurecht, Nachbarrechte, Beeinträchtigungen durch Bauausführung

 
GZ Ra 2014/06/0049, 27.02.2015
 
VwGH: Soweit Bestimmungen des Slbg BauTG in Betracht kommen, ist das Mitspracherecht der Nachbarn auf die in § 62 Slbg BauTG taxativ aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte beschränkt. § 39 Abs 2 BTG bezieht sich im Übrigen bereits seinem eindeutigen Wortlaut nach nicht auf Beeinträchtigungen durch die Bauausführung, sodass auch insoweit keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung gegeben ist.
 
 

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