Home

Verfahrensrecht

VwGH: Außerordentliche Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG

Da der VwGH gem § 34 Abs 1a zweiter Satz VwGG die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG (nur) im Rahmen der dafür in der Revision (gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert) vorgebrachten Gründe zu überprüfen hat, ist er weder verpflichtet, solche anhand der übrigen Revisionsausführungen gleichsam zu suchen, noch berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen

08. 06. 2015
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Außerordentliche Revision, Gründe

 
GZ Ra 2015/01/0027, 17.03.2015
 
VwGH: Im Fall der Erhebung einer außerordentlichen Revision obliegt es gem § 28 Abs 3 VwGG dem Revisionswerber gesondert jene Gründe in hinreichend konkreter Weise anzuführen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird. Da der VwGH gem § 34 Abs 1a zweiter Satz VwGG die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG (nur) im Rahmen der dafür in der Revision (gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert) vorgebrachten Gründe zu überprüfen hat, ist er weder verpflichtet, solche anhand der übrigen Revisionsausführungen gleichsam zu suchen, noch berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at