Für ein „Ausrichten der Tätigkeit“ muss der Gewerbetreibende seinen Willen zum Ausdruck bringen, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat herzustellen
GZ 7 Ob 225/13h, 26.02.2014
OGH: Der Begriff „ausgerichtete Tätigkeit“ in Art 15 Abs 1 lit.c EuGVVO ist autonom auszulegen. Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung beziehen sich allein auf den Gewerbetreibenden. Danach muss dieser seine gewerbliche Tätigkeit im Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausüben oder eine solche auf diesen Mitgliedstaat ausrichten, und der Vertrag muss in den Bereich dieser Tätigkeit fallen. Der Gewerbetreibende muss daher seinen Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten, darunter des Wohnsitzmitgliedstaats des Verbrauchers, herzustellen. Das zum „Ausrichten“ eingesetzte Mittel (zB eine Internetseite) muss nicht kausal für den Vertragsschluss mit dem Verbraucher sein.
Zu den Anhaltspunkten, anhand deren festgestellt werden kann, ob eine Tätigkeit auf dem Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers „ausgerichtet“ ist, gehören alle offenkundigen Ausdrucksformen des Willens, Verbraucher in diesem Mitgliedstaat als Kunden zu gewinnen.
Derartige Anhaltspunkte sind der internationale Charakter der Tätigkeit, die Angabe von Anfahrtsbeschreibungen von anderen Mitgliedstaaten aus zum Gewerbetrieb, die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung als der in dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Gewerbetreibenden üblicherweise verwendeten Sprache oder Währung mit der Möglichkeit der Buchung und Buchungsbestätigung in dieser anderen Sprache, die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl, die Tätigung von Ausgaben für einen Internetreferenzierungsdienst, um den in anderen Mitgliedstaaten wohnhaften Verbrauchern den Zugang zur Website des Gewerbetreibenden und seines Vermittlers zu erleichtern, die Verwendung eines anderen Domainnamens oberster Stufe als desjenigen des Mitgliedstaats der Niederlassung des Gewerbetreibenden und die Erwähnung einer internationalen Kundschaft, die sich aus in verschiedenen Mitgliedstaaten wohnhaften Kunden zusammensetzt.