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Zivilrecht

OGH: Überwiegendes Verschulden eines der Ehegatten nach § 60 Abs 2 EheG

Nach stRsp ist ein überwiegendes Verschulden eines der Ehegatten nach § 60 Abs 2 EheG nur dann auszusprechen, wenn der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich evident hervortritt und das mindere Verschulden fast völlig in den Hintergrund tritt

19. 05. 2015
Gesetze: § 60 EheG
Schlagworte: Eherecht, Scheidung wegen Verschuldens, Widerklage, überwiegendes Verschulden


GZ 10 Ob 83/14z, 24.02.2015

OGH: Nach stRsp ist ein überwiegendes Verschulden eines der Ehegatten nach § 60 Abs 2 EheG nur dann auszusprechen, wenn der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich evident hervortritt und das mindere Verschulden fast völlig in den Hintergrund tritt. Ob dies der Fall ist bzw wie die beiderseitigen Verschuldensanteile zu gewichten sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

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