Dies gilt etwa für rechtskräftige Urteile, wenn sie eine Exekutionsführung nach § 350 EO gestatten
GZ 5 Ob 55/14w, 27.01.2015
OGH: Gem § 33 Abs 1 lit d GBG können Urkunden, die die Eigenschaft eines gerichtlich vollziehbaren Ausspruchs einer öffentlichen Behörde haben, Grundlage einer bücherlichen Einverleibung sein; dies gilt etwa für rechtskräftige Urteile, wenn sie eine Exekutionsführung nach § 350 EO gestatten.