Home

Baurecht

VwGH: Wohnbau ist nicht UVP-pflichtig

Ein Wohnbauprojekt und ein späteres Hotelbauprojekt sind nicht zusammen zu betrachten und daher unterliegt das Wohnbauprojekt nicht der UVP-Pflicht

28. 04. 2015
Gesetze:   § 33 OÖ BauO, Anhang I UVP-G
Schlagworte: Oberösterreichisches Baurecht, Wohnbau, Umweltverträglichkeitsprüfung

 
GZ 2011/05/0175, 06.11.2013
 
Ein Wiesengrundstück sollte in mehreren Abschnitten verbaut werden. Das aktuelle Projekt ist ein Wohnbauprojekt. Für später war die Errichtung einer großen Hotelanlage geplant. Ein Nachbar wandte sich gegen das Wohnbauprojekt ua mit dem Argument, es sei eine Gesamtbetrachtung der geplanten etappenweisen Verbauung anzustellen und daher liege UVP-Pflicht vor. Der Fall ereignete sich in OÖ.
 
VwGH: Es trifft zu, dass ein Vorhaben nicht so gestückelt werden darf, dass damit eine UVP-Pflicht umgangen würde. Dies setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Teile jeweils Vorhaben gleicher Art darstellen. Handelt es sich also um mehrere Abschnitte einer Straße oder einer Eisenbahntrasse, so hat eine Zusammenrechnung zu erfolgen. Der Begriff "Beherbergungsbetriebe" im Anhang 1 des UVP-G bezieht sich jedoch auf mit Betten ausgestattete Fremdenverkehrs- und Freizeiteinrichtungen. Unterkunftsstätten jedweder sonstiger Art zählen nicht dazu. Nur die im Anhang 1 des UVP-G aufgezählten Vorhaben sollen nämlich wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
 
Das hier gegenständliche Bauprojekt betrifft ausschließlich Wohnhäuser. Dieses Projekt umfasst keinen Beherbergungsbetrieb. Es scheidet daher von vornherein aus, dass es sich hier um eine unzulässige Stückelung eines Beherbergungsbetriebsprojektes handelt. Die Auffassung der Bf würde dazu führen, dass zu jedem auch noch so geringfügigen Beherbergungsbetrieb Wohnbauten in der Umgebung hinzuzurechnen wären und damit eine UVP-Pflicht erreicht werden könnte. Dies entspricht weder dem Sinn und Zweck der UVP-Pflicht noch wäre es sonst sachlich gerechtfertigt. Wie auch der VfGH bereits ausgeführt hat, scheidet eine UVP-Pflicht für eine Wohnhausanlage aus, zumal nicht angenommen werden kann, dass von einer Wohnhausanlage erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at