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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts (§ 1 Z 17 EO iVm § 3 NO), mit dem ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, dessen Inhalt jedoch nicht erkennen lässt, ob der Kreditbetrag vereinbarungsgemäß bereits ausgezahlt wurde, wegen der Forderung auf Rückzahlung (eines Teils) des Kreditbetrags die Exekution bewilligt werden kann

Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt

27. 04. 2015
Gesetze:   § 1 EO, § 3 NO, §§ 983 ff ABGB
Schlagworte: Exekutionsrecht, Exekutionstitel, vollstreckbarer Notariatsakt, Darlehensvertrag

 
GZ 3 Ob 197/14p, 21.01.2015
 
OGH: Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (§ 3 lit b NO) nicht schlüssig dargestellt.
 

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